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Sicherheit für den Ernstfall
Niemand ist davor geschützt, durch Unfall oder Krankheit vorübergehend oder dauerhaft entscheidungsunfähig zu werden. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus, wer im Ernstfall Ihre Betreuung übernehmen soll.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden – ohne eine gerichtliche Bestellung.
Diese Verfügung ist ein wichtiger Teil Ihrer Vorsorgeplanung und bietet rechtliche Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit durch ein Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Sie können genau bestimmen, welche Aufgaben diese Person übernehmen darf – z. B. in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten.
Gleichzeitig können Sie festlegen, wer keinesfalls mit der Betreuung beauftragt werden soll.
Die Verfügung wird erst wirksam, wenn eine Betreuung wirklich notwendig ist.
Sie ersetzt keine Vorsorgevollmacht, bietet aber eine klare Richtlinie für das Gericht.
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