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Selbstbestimmt bleiben – für alle Fälle vorsorgen
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Das betrifft zum Beispiel Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen, finanziellen Angelegenheiten oder Fragen rund um das Pflegeheim.
Die Vollmacht kann individuell angepasst und auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt oder erweitert werden.
So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne entschieden wird – ohne gerichtliches Betreuungsverfahren.
Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen – es gibt viele Gründe, warum man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
In solchen Situationen ist es beruhigend, wenn klar geregelt ist, wer für einen sprechen und handeln darf.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine staatliche Betreuung durch ein Gericht – und geben einer vertrauten Person die nötige Entscheidungsbefugnis.
Besonders wichtig ist die Vorsorgevollmacht für alleinstehende Menschen, aber auch für Ehepartner oder Kinder, da ohne sie keine automatischen Vertretungsrechte bestehen.
Am besten sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber und lassen sich professionell beraten.
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