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Pflegeberatung für mehr Sicherheit im Alltag
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durchzuführen. Diese Beratung hilft nicht nur bei der Qualitätssicherung, sondern gibt auch Angehörigen Sicherheit im Pflegealltag.
Der Beratungseinsatz dient dazu, pflegende Angehörige in ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um die Überprüfung der Pflegequalität, sondern auch um die individuelle Beratung zur besseren Versorgung.
Pflegeberater/innen kommen regelmäßig ins Haus und geben praktische Tipps zur Pflege, zur Mobilisation und zu Hilfsmitteln.
Zudem bieten sie eine wichtige Orientierung im komplexen Pflegesystem und helfen dabei, Pflegebedürftigkeit besser zu organisieren.
Pflegebedürftige Menschen die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich bzw. bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durchzuführen.
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegesachleistungen können freiwillig zusätzliche Beratungstermine in Anspruch nehmen. Dies kann hilfreich sein, um individuelle Lösungen zu besprechen.
Der Einsatz ist für Sie komplett kostenlos. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen.
Er dient der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige nicht überfordert sind. Außerdem hilft er dabei, Fehlversorgungen zu vermeiden und rechtzeitig Hilfe zu organisieren.
Laden Sie hier alle wichtigen Unterlagen zum Beratungseinsatz bequem herunter. Die Informationen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über gesetzliche Vorgaben und praxisnahe Tipps für den Pflegealltag.
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